Besucher

Mit den folgenden Informationen wenden wir uns an Sie – die Eltern, Geschwister, Partner und Freunde unserer Rehabilitanden – mit der Erwartung, dass Sie auch während der langen stationären Entwöhnungsbehandlung den Kontakt zu Ihrem Angehörigen aufrechterhalten wollen.

Unser Therapiekonzept sieht vor, dass Sie als Bezugspersonen Ihren Angehörigen auf dem Weg aus der Drogenabhängigkeit begleiten und durch Ihre Mitarbeit auch das Behandlungsteam unterstützen. Die wichtigste Voraussetzung, das Therapieziel zu erreichen, ist die <strong>Suchtmittelabstinenz</strong>.

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie diese Voraussetzung unterstützen, indem Sie selbst bereits vor Besuchen in unserem Haus keinen Alkohol und selbstverständlich auch keine anderen Rauschmittel konsumieren.

Personen, denen ein solcher Konsum anzumerken ist, dürfen grundsätzlich unser Haus und das Gelände nicht betreten.

Durch Alkohol- oder Drogenkonsum während des Zusammenseins mit Ihrem Angehörigen würden Sie diesen nicht nur aktuell gefährden und einen Rückfall provozieren, sondern anhaltend den Willen zur Abstinenz schwächen.

Unsere Erwartung gilt auch für alle Spaziergänge und Ausflüge.

Lassen Sie sich bitte niemals von Ihrem Angehörigen – unserem Rehabilitanden – überreden, Suchtmittelkonsum zu dulden. Sie würden damit dessen disziplinarische Entlassung in Kauf nehmen, da wir durch moderne Messmethoden jeden Rauschmittelkonsum nachweisen können.

<strong>Bei allen Besuchen in unserem Haus sind folgende Regelungen zu beachten:</strong>

Jede Besucherin und jeder Besucher muss sich bei der Ankunft umgehend bei dem diensthabenden Mitarbeitenden anmelden. Dies gilt ohne Ausnahme auch für Personen, die regelmäßig kommen und im Hause bereits bekannt sind.

Unsere Rehabilitanden sind verpflichtet, diese Regel zu beachten – bringen Sie diese bitte nicht unbedacht in Schwierigkeiten.

Mitgebrachte Geschenke sind ebenfalls bei dieser Gelegenheit anzumelden, damit geprüft werden kann, ob sie ihrem Angehörigen ausgehändigt werden können. Es kann nämlich passieren, dass versehentlich zum Beispiel alkoholhaltige Süßigkeiten oder andere unerlaubte Dinge mitgebracht werden.

Sie dürfen Ihrem Angehörigen Bargeld mitbringen, wenn Sie es direkt gegen Quittung auf das Taschengeldkonto einzahlen. Unsere Mitarbeitenden sind angehalten und befugt, Ihnen den Betrag zu quittieren.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir in den ersten drei Therapiewochen keine Besuche zulassen, um Ihrem Angehörigen die Konzentration auf die neue Situation und das Einleben in unserem Hause zu ermöglichen.

Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit dem Bezugstherapeuten, der für alle Belange Ihres Angehörigen und für die Zusammenarbeit mit Ihnen zuständig ist.

Rufen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen bei der Kontaktaufnahme helfen können.

Die gemeinsamen Gespräche mit Ihnen und Ihrem Angehörigen sollen uns helfen, im gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch Möglichkeiten für eine suchtmittelfreie Lebensweise für Ihren Angehörigen zu finden.

Uns ist bekannt, dass die erforderliche Offenheit und Ehrlichkeit auch eine vorübergehende Belastung für Sie bedeuten kann. Wir werden Sie deshalb nach Kräften unterstützen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.